Externe Datenschutzbeauftragte
Grundlage für ein gesetzeskonformes Datenschutzkonzept ist das Ergebnis unserer Ist-Analyse des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Diese Erstanalyse umfasst neben den technischen auch organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten.
Das Ergebnis der Analyse des Ist-Zustands fassen wir für Sie verständlich in einem ausführlichen Bericht zusammen. Neben einer umfangreichen Dokumentation erhalten Sie Maßnahmenempfehlungen, deren Umsetzung wir bei Bestellung zum »externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen auch überwachen und laufend betreuen.
Unsere Services & Solutions im Bereich Datenschutz-Konzepte:
- Analyse des Ist-Zustands des Datenschutzes und der IT Sicherheit Ihres Unternehmens gemäß Art. 32 DSGVO
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verarbeitungen mit personenbezogenen Daten
- Bewertung von Sicherheitslücken, Schwachstellen und potentielle Gefährdungen in Prozessen mit personenbezogenen Daten
- Dokumentation und Abgleich mit den gesetzlichen Bestimmungen
- Dokumentation der Ergebnisse in einem abschließenden Bericht
- Empfehlungen für Verfahrensanleitungen und deren Dokumentation
- Erstellung eines individuellen IT Sicherheitskonzepts
- Bestellung zum »externen Datenschutzbeauftragten
Nach Art. 37 I DSGVO ist es für viele Unternehmen unter den dort aufgeführten Voraussetzungen verpflichtend, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen, damit der Datenschutz effektiv und DSGVO-konform umgesetzt wird.
Ein Datenschutzbeauftragter muss insbesondere dann bestellt werden, wenn
- mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen beschäftigt sind,
- die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer, sensibler Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) wie z.B. Gesundheitsdaten besteht und/oder
- die Kerntätigkeit des Unternehmens in Datenverarbeitungen besteht, die für die Betroffenen eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung erforderlich macht.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:
- Nutzung von Fachwissen: Die Datenschutzgrundverordnung setzt in Art. 37 V voraus, dass der Datenschutzbeauftragte die notwendige Qualifikation hat, um die entsprechenden Aufgaben kompetent zu übernehmen.
- Neutrale und unabhängige Instanz: Ein externer DSB wahrt stets die Neutralität in Bezug auf die Beurteilung datenschutzrechtlicher Vorgänge. Dies ist bei eigenen Mitarbeitern oft schwierig.
- Schonung der eigenen personellen Ressourcen: Stellen Sie für die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten einen internen Mitarbeiter ab, geht Ihnen diese Arbeitskraft an anderer Stelle verloren. Ein Outsourcing schont die personellen Ressourcen.
- Enge Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Kontrollinstituten: Ein externer DSB versorgt Sie mit wichtigen Informationen und Änderungen zur DSGVO und der Datenschutzbehörden und überwacht die Umsetzung in Ihrem Unternehmen, falls notwendig. Sie müssen nicht selber recherchieren und halten die Vorschriften der DSGVO zu jedem Zeitpunkt ein.
- Unterstützung des Verantwortlichen beim Erstellen und Führen von Verarbeitungsverzeichnissen
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot, basierend auf Ihrem spezifischen Bedarf und Ihrer Anforderungen.